ALLGEMEINE REISE-BEDINGUNGEN (ARB) & HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Stand: 20. November 2024

1 Einleitung

Lieber Teilnehmer,

die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) & Haftungsausschlüsse gelten für alle Unternehmungen & Reisen und sind Bestandteil des geschlossenen Reisevertrages zwischen dir und der Wandermut GmbH. Neben den ARB sind auch die genannten Anforderungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen Bestandteil des Reisevertrages, soweit es um deine Fähigkeiten und Eigenschaften für diese besondere Reise geht. Der Reiseausschreibung auf unserer Website und den finalen Infos, die du gesondert von uns erhalten wirst, kannst Du auch entnehmen, wo es unsere Aufgabe ist, die dort beschriebenen Leistungen so zu erbringen, wie es die Verhältnisse auf dieser Tour zulassen, um dich ein unvergessliches Erlebnis erfahren zu lassen. Lies dir also beides bitte aufmerksam durch! Solltest du an manchen Stellen Fragen haben, kannst du dich jederzeit bei uns melden. Du als Teilnehmer wirst im Folgenden als „Du“ angesprochen, während „Wir“ oder „Wandermut“ als dein Vertragspartner angesehen werden.

 

2 Charakteristika der Reisen

Sämtliche Abenteuer von Wandermut bezeichnen Reisen, die weder Wander-, Fern-, Studien- noch Pauschalreisen im herkömmlichen Sinne sind. Es sind Reisen, die maßgeblich durch einen ungewissen Verlauf und Ausgang gekennzeichnet sind. Unsere bereisten Gebiete sind in den seltensten Fällen infrastrukturell erschlossen, was auch die touristische Infrastruktur mit einschließt. Sämtliche Standards nach mitteleuropäischen Maßstäben kannst du daher nicht erwarten, denn sie werden regelmäßig – und wie von uns erwartet – deutlich unterschritten. Dies betrifft ganz besonders die Transfers,  Wegabsicherungen, Unterkünfte, Verpflegung, generelle Sicherheitslage, Hygiene, medizinische und ärztliche Versorgung, Ausbildungsstandards der lokalen Kooperationspartner sowie den Schwierigkeitsgrad/Risiko der Reisen.

2.1 Die Transporte

Sollten wir auf unserer Reisen motorisiert unterwegs sein, solltest du keine hohen Erwartungen an Komfort und Sicherheit haben, da wir in den meisten Fällen auf lokal übliche Transportmöglichkeiten zurückgreifen werden. 

2.2 Die Wegabsicherungen

Wir bereisen Orte, an denen zum Teil hunderte Jahre kein Mensch mehr gewesen ist. Das bedeutet natürlich, dass wir uns abseits angelegter und gesicherter Wege bewegen. Steile Hänge, reißende Flüsse oder  andere gefährliche Orte gehören dazu und sind in jedem Fall in deine Erwartungen mit einzubeziehen. Wir sind auch keine alpine Kletterschule, geschweige denn amtlich anerkannte Bergführer für die Region, in die uns unsere Abenteuerreisen führen. Uns erwartet primär unebener Untergrund, Trittsicherheit und geeignetes Schuhwerk werden daher vorausgesetzt. 

2.3 Die Unterkünfte

Auf der Website und den Finalen Infos zu unseren Abenteuern beschreiben wir sehr griffig, welche Art von Unterkünften bei der An- und Abreise inbegriffen sind. Wie auch bei den Transportmitteln, gilt hier, dass wir uns auf lokal angemessene Unterkünfte stützen werden und stützen wollen. Wir sind schließlich Abenteurer und keine 4-Sterne-Luxusreisenden. Wenn wir es nicht anders beschreiben, kannst du immer davon ausgehen, dass wir unterwegs in Zelten, unter Planen oder auch unter offenem Himmel schlafen werden. Auf eine Geschlechtertrennung können wir deswegen auch keine Rücksicht nehmen.

 2.4 Die Verpflegung

Die Verpflegung (Lebensmittel und Getränke) kann sich bei den jeweiligen Reisen unterscheiden. Wenn wir es nicht anders auf unserer Website und in unseren Finalen Infos beschreiben, kümmern wir uns um die Verpflegung vor Ort, was immer auch ein stück weit Anpassung und Offenheit von Dir in Sachen Geschmack, Menge, Zubereitung und Sauberkeit einfordert. 

Die von Wandermut bereitgestellte Verpflegung während der Reisen richtet sich nach ortsüblichen- und gebräuchlichen Lebensmitteln, die sich nach unseren Erfahrungswerten auf den jeweiligen Reisen bewährt haben, auch und gerade, was die Haltbarkeit anbetrifft. In manchen Fällen ergänzen wir die gekaufte Verpflegung um das, was die Natur zu bieten hat (z.B. durch Fischen oder Jagen). Dir sollte bewusst sein, dass die Verpflegung, nicht nur geschmacklich, keinen Anspruch auf vollwertige Mahlzeiten erhebt und nicht nach mitteleuropäischen Standards aufbewahrt (z.B.  Kühlsysteme) werden kann. In der Regel müssen wir schließlich die gesamte Verpflegung selbst mitführen. Nahrungsergänzungsmittel, die du brauchst oder dabei haben möchtest, besorge dir bitte vorher selbst in ausreichendem Umfang.

Wir können leider auch keine Rücksicht nehmen auf Sonderwünsche bedingt durch Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Allergien, Essgewohnheiten und sonstiges. Sollte einer der Punkte auf dich zutreffen, solltest du uns noch vor einer Anmeldung darüber aufklären und gegebenenfalls eigene Nahrung mitbringen. 

Wenn wir es nicht anders beschreiben, trinken wir auf unseren Reisen Wasser, welches wir vor Ort und auf der Route an möglichen Stellen (fließenden oder stehenden Gewässern) schöpfen können. Wenn es notwendig ist, werden wir das Wasser vor Ort reinigen. Trotz Reinigung kann jedoch ein Restrisiko durch Verunreinigung  des Wassers, u. a. mit Bakterien und Viren, fortbestehen. Eine Haftung für eventuelle gesundheitliche Folgen wird nicht von Wandermut übernommen.

2.5 Die Hygiene

Die hygienischen Verhältnisse können stark (negativ) von mitteleuropäischen Standards abweichen. Das gilt neben der Lebensmittelaufbewahrung auch für die Körperhygiene. Eine echte Dusche oder Badewanne werden wir auf unseren Reisen wahrscheinlich nicht haben. Oftmals besteht jedoch die Möglichkeit in Flüssen oder Seen baden zu gehen.

2.6 Die medizinische Versorgung

In der Regel führen wir für den Notfall unsere Expeditionsapotheke mit. Allerdings ist nicht auf allen Touren ärztliches Fachpersonal dabei. Eine professionelle medizinische Versorgung können wir fernab der Zivilisation also nicht garantieren.  Dies betrifft auch die Erstversorgung, die Bergung, die Evakuierung und den Krankentransport im Falle eines medizinischen Notfalls. Neben unserer Reiseapotheke haben wir jedoch auch meistens ein Satellitentelefon oder ein SOS-Gerät dabei, mit dem im Notfall (Signalstärke vorausgesetzt!) Rettungskräfte kontaktiert werden können. 

Die in unserer Expeditionsapotheke mitgeführten Medikamente und Materialien dienen ausschließlich der allgemeinen Ersten Hilfe und zur Überbrückung bis zu einer ärztlichen Behandlung. Wenn du Medikamente aus unserer Expeditionsapotheke einnimmst oder dir verabreichen lässt, geschieht dies ausdrücklich auf deine eigene Verantwortung und entgegen unserer grundsätzlichen Empfehlung, notwendige Medikamente ausschließlich nach vorheriger ärztlicher Beratung einzunehmen. 

In akuten, lebensbedrohlichen Notfällen (z.B. bei schweren allergischen Reaktionen, starker Atemnot oder Anzeichen einer schweren Höhenkrankheit) kann es vorkommen, dass unsere Teamleiter oder Guides im Rahmen ihrer Erste-Hilfe-Ausbildung und ihrer allgemeinen Pflicht zur Hilfeleistung nach bestem Wissen und Gewissen auf die vorhandenen Hilfsmittel und Medikamente zurückgreifen (z.B. Adrenalin-Autoinjektor), wenn dies zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit erforderlich erscheint und keine rechtzeitige ärztliche Hilfe verfügbar ist. 

Bitte lasse dich von deinem Arzt beraten und bringe deine eigenen Medikamente und Erste-Hilfe Materialien mit. Es empfiehlt sich ebenfalls, die Telefonnummer deines Hausarztes bereitzuhalten, um ihn vor einer Medikamenteneinnahme über das Satellitentelefon zu konsultieren. 

Du bist verpflichtet, dich vor Reiseantritt von einem Arzt über deinen Gesundheitszustand, mögliche Risiken und die für dich geeigneten Medikamente beraten zu lassen, ein auf dich abgestimmtes persönliches Reise- und Notfallset in ausreichender Menge selbst mitzubringen und dieses während der Reise verfügbar zu halten. Es empfiehlt sich zudem, die Telefonnummer deines Haus- oder Reisemediziners bereitzuhalten, um ihn, soweit möglich, vor der Einnahme von Medikamenten (z.B. über Satellitentelefon) konsultieren zu können.

2.7 Die Ausbildungsstandards der lokalen Kooperationspartner

Bei der Auswahl unserer Partner stützen wir uns auf unsere bisherigen Erfahrungen. Dabei kann in vielen Fällen auf einheimische Landesbewohner gesetzt werden, die sich in dem jeweiligen Gebiet auskennen. Eine Eignungsprüfung in Form von Lizenzen o.ä., gleich nach welchen Standards, nehmen wir nicht vor. Auch erweitern wir stetig die Zahl unserer Kooperationspartner, um weitere unbekannte Regionen und  Ziele aufzuspüren und Erkundungspfade zu nutzen, die zuvor vielleicht noch nie jemand benutzt hat.

2.8 Allgemeine Sicherheitshinweise

Unsere Reisen sind echte Abenteuer, keine kontrollierten Freizeitangebote. Damit du bewusst „Ja“ sagen kannst, zeigen wir dir offen, welche typischen Risiken damit verbunden sind – und wo du dich selbst vorbereiten solltest, während wir dich mit zusätzlichen Infos, guter Planung und erfahrenen Teamleitern unterstützen.

Dieser Punkt ist besonders wichtig. Sollte dir aus der Beschreibung des Abenteuers noch nicht ganz klar sein, wie die körperliche und psychische Belastung einzuschätzen ist, solltest du in jedem Fall und im Voraus ein Teammitglied befragen, welches für die Organisation mitverantwortlich ist. Wandermut steht dir gerne mit weiteren Informationen und Zeit für ein Klärungsgespräch zur Verfügung. Grundsätzlich sollte dir jedoch bewusst sein, dass jede unserer Reisen überdurchschnittlich psychisch wie physisch belastend sein kann. Die Anforderungen bzw. Voraussetzungen, die auf der jeweiligen Website beschrieben sind, sind ernst zu nehmen.

2.8.1 Generelle Risiken durch die Touraktivität

Unsere Abenteuer finden überwiegend in abgelegenen, wenig erschlossenen Regionen statt und beinhalten je nach Reise unter anderem: mehrstündige Märsche oder Läufe in unwegsamem Gelände, das Überqueren von Flüssen, Fahrten mit lokal üblichen Transportmitteln (z.B. Geländewagen, Boote, Motorräder, Schneemobile) unter teils sehr schlechten, aber lokal üblichen Sicherheitsstandards (Mitfahren auf Ladeflächen, nicht vorhandene Gurte oder Helme, generelle technische Mängel an den Fahrzeugen, fehlende Transportsicherung von Gütern und mangelnder Ausbildung der Fahrer), den Umgang mit Werkzeugen (z.B. Messer, Äxte, Sägen, Macheten), den Betrieb von Kochern und offenen Feuern sowie den Umgang mit Nutztieren (z.B. Pferde, Kamele, Dromedare, Hunde). Auch setzen wir hauptsächlich auf authentisches, lokales Equipment unserer Partner (Zelte, Schlafsäcke, Sattel, Schlitten, etc.), welches in Materialqualität und Wartungszustand deutlich von deutschen Standards abweicht. Hieraus ergeben sich typische Gefahren wie Stürze, Umknicken, Zusammenstöße, Schnitt- und Stichverletzungen, Verbrennungen, Unfälle mit Fahrzeugen, Bissen oder Tritten von Tieren sowie ein grundsätzliches Risiko des Ertrinkens bei Aktivitäten am oder auf dem Wasser. Wir setzen bei Reisen mit Wasseraktivitäten grundsätzlich voraus, dass du schwimmen kannst.

2.8.2 Generelle Risiken durch Umwelt und Natur

Hinzu kommen je nach Reiseziel und Jahreszeit erhebliche Umwelt- und Naturgefahren. Dazu zählen insbesondere extreme Temperaturen (Hitze, Kälte), starke UV-Strahlung, Nässe, Sturm, plötzliche Wetterumschwünge, schlechte Sicht, instabile oder rutschige Böden, Steinschlag und herabfallende Äste oder Geröll, Hochwasser und Sturzfluten, starke Strömungen, Lawinen, Erdrutsche, Eisbruch, Wald- und Buschbrände, vulkanische Aktivitäten sowie sonstige Naturkatastrophen. Dazu kommen Gefahren durch Wildtiere und unbekannte Pflanzen. Ein teilweiser oder kompletter Ausfall von Kommunikationsmitteln (z.B. Satellitentelefon, SOS-Gerät) ist in Schluchten, dichter Vegetation oder bei ungünstigen Bedingungen möglich.

2.8.3 Generelle Risiken für die Gesundheit

Gesundheitlich besteht auf allen Reisen ein erhöhtes Risiko für Verletzungen (z.B. Blasen, Wunden, Prellungen, Verstauchungen, Frakturen), Wundinfektionen, Magen-Darm-Erkrankungen (z.B. durch ungewohnte Ernährung oder verunreinigtes Wasser), allergische Reaktionen, Augen- und Hautprobleme, Erschöpfung, Überlastung des Bewegungsapparates und Kreislaufprobleme. Je nach Region können zusätzliche Gesundheitsgefahren hinzukommen, etwa Höhenkrankheit, Erfrierungen und Unterkühlung, Sonnenstich, Tropen- und Infektionskrankheiten (z.B. Malaria oder durch Parasiten/Erreger übertragene Erkrankungen) sowie andere, ortsspezifische Gesundheitsrisiken. Du bist selbst dafür verantwortlich, dich rechtzeitig über empfohlene Impfungen, Prophylaxen und medizinische Vorkehrungen zu informieren und dich bei Bedarf von deinem Arzt beraten zu lassen.

2.8.4 Generelle Risiken durch Land & Leute

In einigen unserer Zielgebiete kann die allgemeine Sicherheitslage von mitteleuropäischen Verhältnissen deutlich abweichen. Mögliche Risiken ergeben sich u.a. aus höherer Kriminalität (z.B. Diebstahl, Raub), Korruption, behördlichen Willkürmaßnahmen, Konflikten mit lokalen Akteuren, bewaffneten Gruppen in entlegenen Regionen oder angespannten Situationen in Grenzgebieten. In manchen Ländern können selbst scheinbare „Kleinigkeiten“ (z.B. Verstöße gegen lokale Sitten, Foto- oder Drohnenverbote) empfindliche Strafen nach sich ziehen. Du bist verpflichtet, dich vor deiner Anmeldung und erneut vor Reiseantritt selbstständig über die Sicherheitslage, Einreise-, Gesundheits- und Zollbestimmungen sowie etwaige Reisewarnungen oder -hinweise des Auswärtigen Amtes oder vergleichbarer offizieller Stellen zu informieren (vgl. auch Punkt 7).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorstehend beschriebenen Gefahren nur typische Beispiele darstellen und nicht abschließend sind. Art und Ausmaß der konkreten Risiken hängen von der jeweiligen Reise, Route, Jahreszeit, Teilnehmergruppe und der Situation vor Ort ab. Ergänzend gelten die auf unserer Website veröffentlichten allgemeinen und tourspezifischen Sicherheitshinweise, die Bestandteil der vorvertraglichen Aufklärung sind. Wenn man in der Touristik vom allgemeinen Lebensrisiko spricht, so solltest du dir bewusst sein, dass es ein solches natürlich auch auf unseren Reisen gibt – in entlegenen Regionen jedoch mit deutlich anderen möglichen Auswirkungen als in deinem Alltag. Wenn du mit dieser Risikolage nicht einverstanden bist oder Zweifel hast, ob du diese Verantwortung für dich übernehmen kannst, solltest du von einer Reiseanmeldung Abstand nehmen.

 

3 Reisevertrag

Der Vertrag zwischen dir als Teilnehmer und der Wandermut GmbH kommt zustande, wenn wir dir die Teilnahme anbieten und du dieses Angebot annimmst. Wir behalten uns jederzeit das Recht vor, den Reisevertrag einseitig aufzulösen, sofern wir die Teilnahmegebühr noch nicht in voller Höhe erhalten haben, oder anderweitige Zweifel an der Eignung für die jeweilige Reise entstehen (vergleiche dazu Punkt 11).


4 Bezahlung

Sobald du die Bestätigung von Wandermut erhalten hast, bist du als Teilnehmer in der Pflicht umgehend die geforderte Anzahlung zu leisten. Dieser Zwischenschritt ist sehr wichtig, da wir unsere Partner im Voraus bezahlen müssen.

Der restliche Reisepreis ist ohne weitere Aufforderung von Wandermut spätestens vier Wochen vor Antritt des Abenteuers auf das angegebene Geschäftskonto von Wandermut zu überweisen, es sei denn Wandermut hat zuvor die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt (vgl. Punkt 10). In diesem Fall ist der Rest des Reisepreises nicht mehr fällig; deine zuvor überwiesene Anzahlung wird umgehend erstattet. Bei den Fristen müssen wir, um anderen Teilnehmern gegenüber fair zu bleiben, sehr streng sein. Denn die Tour ist sehr begrenzt und wir haben nur sehr wenige Plätze zu vergeben. Solltest du absehen können, die Fristen nicht einhalten zu können, sprich uns bitte sofort und direkt an. Im Zweifel werden wir den Platz danach jedoch an einen anderen Teilnehmer abgeben müssen und den Vertrag zwischen dir und Wandermut auflösen müssen.


5 Reiseumfang und was alles dabei ist

Alles was von unserer Seite aus organisiert und gestellt wird, beschreiben wir auf der jeweiligen Website zu unseren Reisen. Lies es dir genau durch! Sie beschreibt, was du auf der Tour erwarten kannst.


6 Leistungsänderungen vor Ort

In der wilden Realität da draußen laufen Dinge selten exakt nach Plan: Wetter, Behörden, Straßen, Menschen und Natur halten sich nicht an Ablaufpläne. Die folgenden Regelungen sollen uns die Flexibilität geben, deine Sicherheit zu schützen und dir trotz unvorhersehbarer Umstände das bestmögliche Abenteuer zu ermöglichen, statt eine Reise im Zweifel komplett absagen zu müssen.

Die Ungewissheit in Bezug auf geografische Gegebenheiten und generelle Unwägbarkeiten in den Reisegebieten sind elementarer Bestandteil sämtlicher Reisen von Wandermut. Dir muss als Teilnehmer daher bewusst sein, dass sich die Art und Weise der Reise und seiner Erkundungswege ändern kann, wenn die Lage und die (Wetter-) Umstände vor Ort es erfordern. Es ist auch gerade die persönliche und gemeinsame Flexibilität als Erkundungs- und Reiseteam, die uns auszeichnet und großen Einfluss auf die Auswahl und die Mitnahme von Teilnehmern hat.  Das betrifft insbesondere solche Pionier-Touren in bis Dato unerschlossene Gebiete bzw. Reisen, in denen zum ersten Mal eine Reise von Wandermut stattfindet.

Neben den geografischen Ungewissheiten sind mögliche Unwägbarkeiten insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verlust des Equipments, Konflikte mit der lokalen Bevölkerung vor Ort (z.B. räuberische Banden), hoheitliche Anordnungen sowie der Entzug von Transportmitteln oder Landerechten. Plötzliche Erkrankungen oder Verletzungen von Teilnehmern oder anderen Teammitgliedern auf Seiten von Wandermut können hinzukommen und neue Entscheidungen erfordern. Eine mangelhafte oder fehlende Infrastruktur in der Destination, unvorhersehbare Umstände, die nicht der bisherigen Praxis entsprechen, Havarien oder technische Erfordernisse, die auch wetterbedingt (z. B. nach langen starken Regenfällen) entstehen können, sind nicht planbar. Solche und ähnliche Unwägbarkeiten können zu Änderungen der Reise auf nahezu allen Ebenen, von der Unterkunft, Verpflegung, bis hin zum Reiseweg führen. Im Extremfall kann es sogar dazu kommen, dass wir unser erklärtes Ziel der Reise nicht erreichen, oder wir die Reise frühzeitig beenden müssen.

Im Gegensatz zu klassischen Pauschalreisen mit klar definierten Standard Abläufen sind die beschriebenen Änderungen normal bei echten Abenteuern und somit typischer Bestandteil unserer Reisen und kein Reisemangel. Die für jedes Abenteuer typische Ungewissheit ist gerade der Reiz, der uns mit unseren Teilnehmern verbindet und ist weder Reisemangel noch berechtigen dich Änderungen der Leistungen jeglicher Art, den Teilnahmebeitrag ganz oder in Teilen zurückzufordern. Das haben wir dir aber auch schon eingehend in der Kommunikation vor der Tour dargelegt. Falls du jetzt immer noch Zweifel hast, dann überlasse deinen Platz im Team besser einem anderen Abenteurer und nimm Abstand von deiner Reiseanmeldung.

6.1 Die Route

Aufgrund der genannten Ungewissheiten und Unwägbarkeiten, kann es immer zu Routenanpassungen kommen. Wenn ein Weg versperrt ist oder uns der Zutritt verweigert wird, ist er nun mal versperrt. Solche Anpassungen können Auswirkungen auf Orte und Plätze haben, die dann nicht mehr angesteuert werden können.

6.2 Die Umstellung von Reisetagen

Die beschriebenen Unwägbarkeiten oder Routenänderungen können dazu führen, dass sich Reisetage verschieben. Trotz sorgfältiger Planung kann es also passieren, dass sich nicht nur einzelne zeitliche Abläufe ändern oder wegfallen, sondern sich auch der geplante Endzeitpunkt der Reise verschiebt. Sei dir als Teilnehmer darüber im Klaren, dass du mindestens drei volle Puffertage bei deiner An- und Abreise mit einplanen solltest, um keine Schwierigkeiten bei deiner Rückreise zu bekommen.

6.3 Das eingebrachte Equipment

Oftmals besteht die Gefahr, dass wir am Zoll mit unserem Equipment Probleme bekommen, wenn wir diese einführen. Nicht jedes Land toleriert Drohnen, Satellitentelefone oder bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente. Deswegen kann es immer vorkommen, dass wir kurzfristig auf manche Posten unseres angegeben Equipments verzichten müssen. Auch kann es durch Verlust des aufgegebenen Gepäcks immer dazu kommen, dass nicht das gesamte angegebene Equipment rechtzeitig zu Reisebeginn am Startpunkt ankommt und für die Dauer der Reise zur Verfügung steht.

6.4 Schlüsselpersonen

Natürlich kann es immer passieren, dass man sich kurz vor Beginn der Tour verletzt oder die Teilnahme durch andere äußere Umstände verhindert wird. Dies kann theoretisch auch unsere Guides sowie Expeditions- und Teamleiter betreffen. Wir halten uns für diesen Fall offen die Tour wie geplant anzugehen, sofern wir kompetenten Ersatz gefunden haben. 


7 Mitwirkung des Teilnehmers und Eigenverantwortung

Im gesamten Verlauf einer Reise wird von dir als Teilnehmer erwartet, dass du auch bei der täglichen Routine (Essenszubereitung und Nachbereitung, Wasseraufbereitung, Auf- und Abbau der Unterkünfte, Feuerholz sammeln, o.Ä.) mithilfst. Das gilt auch, wenn ein anderer Teilnehmer Hilfe benötigt. Nur wenn alle mit anpacken, können unsere Vorhaben gelingen. Zusätzlich von den von Wandermut bereitgestellten Informationen erwarten von jedem Teilnehmer eine sorgfältige und eigenverantwortliche Vorbereitung auf die anstehende Reise. Dies beinhaltet die Recherche der Sicherheits-, und Einreisebestimmungen im jeweiligen Land (Link: Auswärtiges Amt), der Vorbereitung von Verhaltensregeln in Gefahrensituationen und der Sicherstellung einer ausreichenden körperlichen und psychischen Fitness. Wir empfehlen dir, dich von deinem Arzt beraten zu lassen und dich eigenständig mit persönlichen Medikamenten einzudecken, sowie die Telefonnummer deines Arztes für medizinische Konsultation im Krankheitsfall bereitzuhalten. Es wird ebenfalls erwartet, dass du dich als Teilnehmer an der gemeinsamen Organisation beteiligst und dich vor Reisebeginn über Updates informierst. Dies geschieht  in der Regel über den gemeinsamen Austausch in einer eigenen Discord Gruppe.

Grundsätzlich sind auf den Reisen ein respektvolles Miteinander und Kooperationsbereitschaft in oben genannten Routineaufgaben Voraussetzungen für deine Teilnahme und deine Eignung als Teilnehmer. Zur Kooperationsbereitschaft zählt auch den Anweisungen der Guides und Teamleiter jederzeit und in vollem Umfang Folge zu leisten. Diese sind Experten in ihrem Gebiet und wissen in den jeweiligen Situationen am besten Bescheid. Auch das von den Guides vorgegebene Lauftempo ist maßgeblich und jeder hat sich daran zu orientieren.


8 Rücktritt durch den Teilnehmer

Als Teilnehmer kannst du jederzeit vor Beginn des Abenteuers von der Reise zurücktreten. Unabhängig von deinem Rücktrittsgrund empfehlen wir dir, den Rücktritt schriftlich einzureichen. Da wir für unsere Partner vor Ort Vorauszahlungen für jeden Teilnehmer tätigen, können wir nicht deinen Gesamtbetrag erstatten, sondern müssen pauschale Gebühren erheben, gestaffelt nach dem Zeitpunkt deines Rücktritts im Verhältnis zur verbleibenden Zeit zum Beginn der Reise.

Der Betrag, den wir einbehalten müssten, staffelt sich wie folgt, falls nicht höhere Kosten unsererseits für den Einkauf der Leistungen vor Ort, im Einzelfall höhere Stornogebühren erfordern. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs deiner Rücktrittserklärung bei uns wie folgt berechnet:


  • 1 Jahr bis 9 Monate vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises 
  • ab 9 bis 6 Monate vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises 
  • ab 6 Monate bis 3 Monate vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises 
  • ab 3 Monate bis 60 Tage vor Reiseantritt:  70 % des Reisepreises 
  • ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
  • ab 29. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises
  • ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt (“No Show”) bzw. bei Rücktritt am Tag des Reiseantritts: 95 % des Reisepreises.

„No Show“ bedeutet, dass du nicht rechtzeitig am Ort des Reisebeginns eintriffst, sei es aus Zufall oder aufgrund zu engen Zeitfensters oder fehlenden Zeitpuffers (s. oben). Der Rest der Gruppe hat aufgrund des streng getakteten Zeitplans leider keine Möglichkeit auf dich zu warten. Als Teilnehmer solltest du dich also um eine rechtzeitige Anreise und ausreichenden Zeitpuffer kümmern, um solche Konsequenzen zu umgehen.

Ein Tipp: Auch wegen der Akklimatisierung und dem eventuellen Verlust des aufgegebenen Gepäcks ist eine früh geplante Anreise zu empfehlen!


9 Kündigung wegen höherer Gewalt

Bei Vorliegen aufgrund bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt, insbesondere wenn sie die Reise erheblich gefährdet oder Personen ausfallen, ohne die eine sichere Durchführung zweifelhaft ist, kann Wandermut jederzeit von dem Vertrag mit dir zurücktreten. Das gleiche Recht steht dir zu. Dabei liegt es im Ermessen von Wandermut, ob der Teilnahmebeitrag erstattet oder eine Gutschrift für eine Wiederholung oder wahlweise ein anderes Abenteuer erstellt wird. In der Regel wird die Tour auf den gleichen Zeitraum im Folgejahr verschoben. Mehrkosten für Rückreise und zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung sind dann vom Teilnehmer zu tragen. Wir empfehlen an dieser Stelle eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Dies gilt während der gesamten Dauer der Reise, wobei der Einschätzung von uns und der örtlichen Guides, welche mit den Gegebenheiten vor Ort am besten vertraut sind, besonderes Gewicht zukommt. 


10 Absage wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wir können wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Sofern in der Reisebeschreibung nicht anders angegeben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl acht Personen.

Ein Rücktritt ist dir spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Wandermut unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

In diesem Fall (vgl. auch oben Regel 4) wird die restliche Zahlung des Reisepreises nicht mehr fällig. Dein bereits überwiesener Betrag wird umgehend und restlos erstattet.


11 Vor und während der Reise

Sollte ein Teilnehmer trotz ausdrücklichen Einforderns seitens Wandermut seiner Mitwirkungspflicht (siehe Punkt 7) nicht beikommen, unzureichend vorbereitet sein oder den Weisungen der Teamleiter und Guides wiederholt ohne erkennbaren sachlichen Grund nicht folgen oder sich wiederholt respektlos gegenüber anderer Teilnehmer verhalten, verhält er sich vertragswidrig. In solchen Fällen muss der Teilnehmer damit rechnen, dass Wandermut den Vertrag kündigen, den Teilnehmer von der restlichen Gruppe ausschließen und den Gesamtpreis des Abenteuers einbehalten kann. Für eventuelle Evakuierungskosten und Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise muss der Teilnehmer in vollem Maße selbst aufkommen; ergänzend gilt Punkt 12. Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer schon während den Vorbereitungen negativ auffällt. 

Auch vor der Tour, schon während der Vorbereitung gilt, dass ein negativ auffallender Teilnehmer aus der Reisegruppe ausgeschlossen werden kann  (Vertragsrücktritt von Wandermut), um das Gruppenwohl nicht zu gefährden. Der geleistete Teilnahmebeitrag wird dann entsprechend der Stornostaffel (vgl. Punkt 8) erstattet. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.


12 Evakuierungen, Rettungseinsätze und sonstige Sonderkosten

12.1 Grundsatz: Kosten für Evakuierungen und medizinische Behandlungen

In echten Notfällen geht es immer zuerst um deine Gesundheit und Sicherheit. Gleichzeitig können Rettungseinsätze extrem teuer werden und wir als kleiner Veranstalter können diese Kosten nicht einfach „auffangen“. Die folgenden Regelungen sollen Transparenz schaffen, dich zur richtigen Vorsorge (Versicherung, Zahlungsmittel) motivieren und klarstellen, wie wir dich im Ernstfall organisatorisch unterstützen, auch wenn du die finanziellen Folgen selbst tragen musst.

Du trägst sämtliche Kosten für Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen (insbesondere, aber nicht abschließend, Helikoptereinsätze, Evakuierungen per Flugzeug, Boot, Geländefahrzeug oder sonstigen Transportmitteln) sowie für hiermit im Zusammenhang stehende medizinische Behandlungen, Transporte, Krankenhausaufenthalte und Medikamente selbst. Wandermut schuldet weder die Organisation noch die Kostenübernahme solcher Maßnahmen; eine etwaige Unterstützung bei der Organisation erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zumutbarkeit und ohne Verpflichtung zur Vorfinanzierung.

12.2 Versicherungsschutz, Kreditkarte und Zahlungsabwicklung

Dir wird dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine geeignete Auslandsreise-Krankenversicherung und/oder Unfallversicherung abzuschließen, die insbesondere Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie medizinische Behandlungen und Evakuierungen (z.B. per Helikopter) in ausreichender, möglichst unbegrenzter Höhe abdeckt. Dir sollte bewusst sein, dass Helikopter-Einsätze und vergleichbare Rettungsmaßnahmen Kosten in fünfstelliger Höhe oder mehr verursachen können und die ausführenden Unternehmen häufig vor Einsatzbeginn die Angabe und Belastung einer gültigen Kreditkarte oder eine andere sofortige Zahlungszusage verlangen.

In der Regel regulieren Versicherungen nicht direkt gegenüber dem Rettungsdienst, sondern erstatten nachträglich gegen Vorlage der Originalrechnung. Die Abwicklung mit deiner Versicherung liegt in deiner alleinigen Verantwortung. Du bist selbst dafür verantwortlich, eine belastbare Zahlungsmöglichkeit (insbesondere eine Kreditkarte mit ausreichendem Verfügungsrahmen) bereitzuhalten und dich gegebenenfalls im Vorfeld mit Familie oder Freunden abzusprechen, die im Notfall erreichbar sind und die Zahlungsabwicklung gegenüber dem Rettungsdienst/Helikopter-Unternehmen vorübergehend übernehmen können, bis eine etwaige Versicherung die Kosten erstattet.

12.3 Vorleistungen von Wandermut bei Evakuierungen und medizinischen Notfällen

Wandermut ist nicht verpflichtet und im Regelfall nicht in der Lage, Kosten für Evakuierungen, Rettungseinsätze oder medizinische Behandlungen für dich in Vorleistung zu übernehmen. Übernimmt Wandermut ausnahmsweise dennoch in einem konkreten Einzelfall Kosten oder geht für dich in Vorlage (z.B. gegenüber einem Helikopterunternehmen, Krankenhaus oder sonstigem Leistungserbringer), so geschieht dies ausschließlich in deinem Interesse und begründet ein selbstständiges Rückzahlungsverhältnis. Sämtliche von Wandermut verauslagten Beträge sind von dir unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem betreffenden Einsatz, ohne Abzug und auf erstes Anfordern an Wandermut zu erstatten.

Soweit du ansprechbar bist und es die Situation zulässt, werden durch Wandermut oder die eingesetzten Teamleiter Rettungs- oder Evakuierungsmaßnahmen, für die Wandermut in Vorleistung geht, grundsätzlich nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung veranlasst. Ist eine solche Zustimmung aufgrund deiner gesundheitlichen Verfassung nicht möglich oder nicht rechtzeitig einzuholen und erscheint eine sofortige Maßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen zur Abwehr erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit erforderlich, ist Wandermut berechtigt, alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen auch ohne deine vorherige Zustimmung zu veranlassen. Auch in diesen Fällen trägst du die entstehenden Kosten in voller Höhe.

Wandermut ist berechtigt, vor jeder Vorleistung von dir eine ausdrückliche Bestätigung (z.B. schriftlich oder per Video) zu verlangen, dass du zur Erstattung der Kosten willens und finanziell in der Lage bist; Wandermut kann hierfür eine gesonderte Rückzahlungsvereinbarung verlangen.

12.4 SOS-Geräte, externe Einsatzzentralen und Evakuierungs-Mitgliedschaften

Im Rahmen einzelner Reisen kann Wandermut oder ein von Wandermut eingesetzter Teamleiter satellitengestützte Notrufgeräte (z.B. Garmin-InReach mit SOS-Funktion) mitführen. Der darüber ausgelöste SOS-Alarm stellt eine Verbindung zu einer externen Einsatzzentrale her, die eigenverantwortlich über Art und Umfang von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen entscheidet oder diese koordiniert. Weder Garmin noch Wandermut übernehmen dadurch eine Pflicht zur Kostenübernahme; sämtliche durch von dieser Einsatzzentrale veranlasste Maßnahmen entstehenden Kosten trägst du selbst.

Wandermut weist darauf hin, dass es neben klassischen Versicherungen Anbieter von Evakuierungs-Mitgliedschaften geben kann (z.B. Global Rescue oder ähnliche Anbieter). Schließt du eine solche Mitgliedschaft ab, hast du deine Mitgliedsdaten mitzuführen und im Notfall selbst oder über eine von dir bevollmächtigte Person den jeweiligen Anbieter direkt zu kontaktieren und dessen Anweisungen zu befolgen. In der Regel übernehmen solche Anbieter ausschließlich die Kosten der von ihnen selbst organisierten Evakuierungen aber nicht die Kosten für bereits durch andere Stellen (z.B. eine SOS-Einsatzzentrale) veranlasste oder laufende Rettungsmaßnahmen. Umfang und Voraussetzungen dieser Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; Wandermut ist nicht Vertragspartner dieser Anbieter, haftet nicht für deren Leistungsfähigkeit oder -umfang und übernimmt auch in diesem Zusammenhang keinerlei Vorfinanzierung oder Kosten.

Hinweise von Wandermut zu möglichen Versicherungen, Evakuierungs-Mitgliedschaften oder Zahlungsmodalitäten stellen keine Versicherungs-, Finanz- oder Rechtsberatung dar. Die Verpflichtung, einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherzustellen, geeignete Zahlungswege vorzuhalten und die jeweiligen Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen, liegt ausschließlich bei dir.

12.5 Sonstige von Wandermut verauslagte Sonderkosten

Alles, was von unserer Seite aus organisiert und zur Verfügung gestellt wird (z.B. beschriebenes Equipment), ist Teil der von uns erbrachten Reiseleistungen, auch wenn du keinen Gebrauch davon machen möchtest. Sollten für dich darüber hinaus Sonderkosten anfallen (z.B. zusätzliche Übernachtungen, Spezial-Transportmittel, Ersatzmaterialien, Gebühren o.Ä.) und wir von Seiten Wandermut für dich in Vorlage gehen, bist du verpflichtet, die verauslagten Beträge vollständig zu erstatten. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten hierfür die gleichen Grundsätze wie in Absatz 12.3.


13 Beschränkung der Haftung

Jede unserer Reisen wird gewissenhaft geplant und vorbereitet. Dennoch ist die Haftung von Wandermut für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden seitens Wandermut weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Wandermut allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers (Guide, Busfahrer u. ä.) verantwortlich ist.


14 Vertragsübertragung

Bis zum Reisebeginn kannst du verlangen, dass eine andere Person statt deiner in den Reisevertrag eintritt und deinen Platz im Team übernimmt. Wandermut kann dem Eintritt der anderen Person widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Auch bei einer Zustimmung von Wandermut zum Teilnehmerwechsel bist du und der Eintretende als Gesamtschuldner verpflichtet, den Reisepreis zu zahlen.


15 Gutscheinbedingungen

Hat Wandermut einen Gutschein oder Goldenes Ticket an dich herausgegeben, so gelten die folgenden Bedingungen:

Der Gutschein ist nicht käuflich. Er wird nach Ermessen von Wandermut als Geschenk unentgeltlich an dich überreicht. Der Gutschein ist nach Ausstellung zwei Jahre gültig und einmalig einlösbar. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist an eine andere Person übertragbar. Der kommerzielle Weiterverkauf des Gutscheins ist jedoch nicht gestattet.Die Teilnahme an bestimmten Reisen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Gesundheitszustand, Fitness, o.ä.). Daher obliegt es Wandermut, eine Einschätzung der Eignung an der gewählten Reise vorzunehmen. Ein Gutschein ersetzt nicht das Auswahlverfahren, dem sich jedes Teammitglied zu unterziehen hat. Der Gutschein ist nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Verbindung mit dem von Wandermut gewährten Rabatt für Stammteilnehmer ist jedoch möglich. Der Gutschein ist ausdrücklich nur für eine Tour von Wandermut einzulösen und nicht für z.B. andere Produkte oder Unternehmungen.


16 Contenterstellung und Markenkooperationen (privat vs. kommerziell)

Unsere Reisen richten sich grundsätzlich an Privatpersonen. Das Anfertigen und Teilen von Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu privaten Zwecken (z.B. auf deinen persönlichen Social-Media-Profilen ohne entgeltliche Kooperation mit Dritten) ist ausdrücklich erlaubt und willkommen, solange der Ablauf der Reise dadurch nicht wesentlich gestört wird.

Die Teilnahme zu überwiegend beruflichen, journalistischen oder werblichen Zwecken, insbesondere als Journalist, Medienvertreter, Influencer, Content Creator oder im Rahmen von bezahlten Markenkooperationen, Sponsored Content, Produktplatzierungen oder ähnlichen kommerziellen Projekten, bedarf der vorherigen Absprache und ausdrücklichen Zustimmung von Wandermut in Textform.

Du bist verpflichtet, uns vor deiner Anmeldung mitzuteilen, wenn du planst, Inhalte über die Reise in diesem Sinne beruflich oder kommerziell zu nutzen. Wandermut behält sich vor, eine solche Teilnahme abzulehnen oder nur unter zusätzlichen, gesondert zu vereinbarenden Bedingungen zuzulassen.

17 Verjährung

Ansprüche von dir nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Wandermut oder seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen (insbesondere Leistungsträger, Guides u. ä.) beruhen, verjähren nach einem Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der zuvor Genannten beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseende folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Schweben zwischen dir und Wandermut Verhandlungen über den Anspruch oder die diesen Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis du oder Wandermut die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


18 Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dir und Wandermut findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18.2 Soweit bei Klagen gegen Wandermut im Ausland für die Haftung von Wandermut dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von deinen Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18.3 Wandermut kann nur an seinem Sitz verklagt werden.

18.4 Für Klagen seitens Wandermut gegen dich ist dein Wohnsitz maßgebend.

18.5 Für Klagen gegen Teilnehmer bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Wandermut vereinbart.

18.6 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Teilnehmer und Wandermut anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, dem der Teilnehmer angehört, für den Teilnehmer günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder anwendbaren deutschen Vorschriften.